Hilfe! Nicht zur Schlachtung bestimmt, und nun?
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Re: Hilfe! Nicht zur Schlachtung bestimmt, und nun?
Das "Entsorgen" meines ersten Pferdes kostete 10 Euro. Weiß aber nicht ob das so günstig war, weil sie über den landwirtschaftlichien Betrieb abgeholt wurde...
Pensiero- Anzahl der Beiträge : 5246
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Re: Hilfe! Nicht zur Schlachtung bestimmt, und nun?
Perylin schrieb:man braucht nur ne abgelegene Wiese, nen eigenen Bagger oder Traktor und ein seeeeeeeehr großes und tiefes Erdloch.... also... nein, geht leider nicht *seufz*
Was bin ich froh, dass das hier geht und ich mir um solche Sachen keine Gedanken machen muss. Ist schon schlimm genug, wenn man sein Pferd verliert.
sisi- Anzahl der Beiträge : 14324
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Re: Hilfe! Nicht zur Schlachtung bestimmt, und nun?
Mal eine kleine Zusammenfassung, so ein durcheinander
Es wurde schon alles gesagt denk ich.
Tierseuchenkasse
muss gezahlt werden entweder vom Stallbetreiber oder vom Selbstversorger, sobald man ein Pferd irgendwo einstellt hat ist der SB dafür verantwortlich.
Wenn man sich als SV nicht anmeldet kann bei Tot des Pferdes es wirklich richtig teuer werden. Also lieber den kleinen Jahresbeitrag zahlen und gut ist.
Schlachtpferd/ Nichtschlachtpferd
Der Unterschied wurde ja auch schon erklärt, u.a. hängt es mit der Medikamentengabe zusammen, ein Nichtschlachtpferd darf alles an Medis bekommen - anders das Schlachtpferd da es ja zur Lebensmittelgewinnung dient.
Ein Nichtschlachtpferd darf mit dem Bolzen getötet werden, muss jedoch in die Tierkörperverwertung.
Tierkörperverwertung
Es gibt hier Kategorien, man kann nicht pauschal sagen es kommt in die Kosmetik - denn auch hier dürfen keine "verseuchten" Tiere eingesetzt werden (z.B. Tot durch Krankheit)
Oft werden die Haare und das Horn weiterverwendet. Das Fleisch inkl. Konchen ist gerade durch die Medikamentengabe --> Abfall
Es wurde schon alles gesagt denk ich.
Tierseuchenkasse
muss gezahlt werden entweder vom Stallbetreiber oder vom Selbstversorger, sobald man ein Pferd irgendwo einstellt hat ist der SB dafür verantwortlich.
Wenn man sich als SV nicht anmeldet kann bei Tot des Pferdes es wirklich richtig teuer werden. Also lieber den kleinen Jahresbeitrag zahlen und gut ist.
Schlachtpferd/ Nichtschlachtpferd
Der Unterschied wurde ja auch schon erklärt, u.a. hängt es mit der Medikamentengabe zusammen, ein Nichtschlachtpferd darf alles an Medis bekommen - anders das Schlachtpferd da es ja zur Lebensmittelgewinnung dient.
Ein Nichtschlachtpferd darf mit dem Bolzen getötet werden, muss jedoch in die Tierkörperverwertung.
Tierkörperverwertung
Es gibt hier Kategorien, man kann nicht pauschal sagen es kommt in die Kosmetik - denn auch hier dürfen keine "verseuchten" Tiere eingesetzt werden (z.B. Tot durch Krankheit)
Oft werden die Haare und das Horn weiterverwendet. Das Fleisch inkl. Konchen ist gerade durch die Medikamentengabe --> Abfall
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Re: Hilfe! Nicht zur Schlachtung bestimmt, und nun?
"Löwenfutter" geht auch noch.
Man darf nämlich ein Nichtschlachtpferd auch schlachten lassen.
Häufig gehen die Tiere dann in den nahegelegenen Tierpark.
Man darf nämlich ein Nichtschlachtpferd auch schlachten lassen.
Häufig gehen die Tiere dann in den nahegelegenen Tierpark.
gipsyking- Anzahl der Beiträge : 886
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