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Hilfe! Nicht zur Schlachtung bestimmt, und nun?

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Beitrag von Perylin So Jun 03 2012, 20:46

Hallo!
Mein Pferd hatt Besuch von der Zahnärztin, die mir von dem Passus "zur Schlachtung bestimmt/nicht bestimmt" erzählte....
Da das hier ja mein 1. Pferd ist, hatte ich keine Ahnung und habe darauf auch nicht geachtet.
Nun ja, mein Pferd ist nachträglich als "nicht zur Schlachtung bestimmt" eingestuft worden.
Aus ethischer Sicht sehe ich das ja genauso... aus finanzieller Sicht weiß ich nicht, ob ich das witzig finde...
Habe auf der fn Seite gelesen, dass sich das im Fall der Fälle (mein Pferd wird ja eh unsterblich sein) auf 3.000-30.000€ belaufen kann.....
Na ja, ich dachte ich kläre das alles lieber jetzt irgendwie auf, als das ich da irgendwann in nem Schock- und Trauerzustand drauf gestoßen werde.

Hat da Jemand schon Erfahrung gemacht?
Fang ich lieber schon mal an jeden cent zu sparen der übrig ist, übernehmen Versicherungen einen Teil??? Muss ich was beachten????
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Beitrag von Joy So Jun 03 2012, 20:49

Perylin schrieb:Aus ethischer Sicht sehe ich das ja genauso... aus finanzieller Sicht weiß ich nicht, ob ich das witzig finde...
Habe auf der fn Seite gelesen, dass sich das im Fall der Fälle (mein Pferd wird ja eh unsterblich sein) auf 3.000-30.000€ belaufen kann.....

Ich verstehe das irgendwie nicht?!

Mein altes Pony hab ich damals auch als Nichtschlachtpferd eintragen lassen.
Irgendwie wusste niemand so richtig Bescheid und alle Pferde des Stalls wurde auf Anraten so registriert.

Letztes Jahr habe ich den Eintrag ändern lassen.
Das hat zwei Minuten gedauert.

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Beitrag von Gast So Jun 03 2012, 20:50

Also, so weit ich weiß, bezahlt man da nur die Spritzen für das Einschläfern und die Entsorgung des Kadavers. Aber auf solche großen Summen wirst Du dabei sicher nicht kommen. Zwinker

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Beitrag von Joy So Jun 03 2012, 20:52

Und die Entsorgung ist nicht so teuer. Zumindest nicht, wenn man in der Tierseuchenkasse ist.

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Beitrag von Perylin So Jun 03 2012, 20:54

wenn dein Pferd als "nicht zur Schlachtung bestimmt" eingetragen war, kannst du das nicht mehr ändern! Nur umgekehrt!

Es ist in der Tat sinnvoller, sein Pferd als "Zur Schlachtung bestimmt" eintragen zu lassen. Das kann man jederzeit wenn es notwendig oder sinnvoll ist ja ändern.
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Beitrag von Perylin So Jun 03 2012, 20:56

Tierseuchenkasse? Also ich zahle (glaube Vierteljährlich) einen Betrag an die Kasse... bin ich damit dann schon abgesichert?
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Beitrag von Joy So Jun 03 2012, 20:57

Perylin schrieb:wenn dein Pferd als "nicht zur Schlachtung bestimmt" eingetragen war, kannst du das nicht mehr ändern! Nur umgekehrt!


Ups ja klar. Es war umgekehrt. Sorry.

Er war erst Schlachtpferd und ich habe ihn umtragen lassen rotwerd
Stehe ein wenig neben mir.

Auf alle Fälle habe ich es machen lassen, weil die Vorteile überwiegen.

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Beitrag von Funi So Jun 03 2012, 20:57

hm muss man sich als Privatmensch selber bei der Tiersuchenkasse melden?! Hilfe! Nicht zur Schlachtung bestimmt, und nun? 38780 War da nicht mal irgendwas mit das würde über Stallbetreiber oder so laufen?

Perylin was heißt denn, sie wurde nachträglich als "nicht zur Schlachtung bestimmt" eingestuft?
Hat die ZA das entschieden?

@ Joy ich meine von Schlachtung auf Nicht Schlachtung ist es leicht zu wechseln...
...aber ein einmal zur nicht Schlachtung eingetragenes Pferd kann man glaube ich nicht so leicht wieder umtragen - wegen der Medikamentengabe? So war das doch oder?
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Beitrag von Pensiero So Jun 03 2012, 20:57

Ich bin da jetzt nicht auf dem Laufenden und hab nicht bei der FN nachgelesen: Warum soll das 3000 - 30000 Euro kosten?

Eines meiner Pferde wurde von der Vorbesitzerin als "zur Schlachtung bestimmt" eingetragen. Erst wollte ich es umschreiben lassen. Aber warum?
Würde nur nochmal kosten und außderdem MUSS ich es ja nicht machen!

Ich habe nur im Laufe der Jahre gelernt: Verbaue es Dir nicht!

Meines Wissens nach ist es aber so (korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber so weiß ich es auch von Bekannten), dass wenn ein Pferd einmal als "nicht zur Schlachtung bestimmt" eingetragen ist, kann man es nicht mehr rückgängig machen...

Trotzdem wundert michd as mit den Kosten...

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Beitrag von Perylin So Jun 03 2012, 20:58

von der Homepage:



Für die Beseitigung von Pferdekadavern könnten analog zur Sondermüllentsorgung von den Tierkörperbeseitigungsanlagen nicht unerhebliche Entsorgungskosten im vierstelligen Bereich erhoben werden. Derzeit kostet die Beseitigung eines Pferdekadavers über die Tierseuchenkassen bei den Tierkörperbeseitigungsanstalten laut Angaben der FN etwa zwischen 3 und 30 €.
Es ist in der Diskussion, dass künftig "Nichtschlachtpferde" nicht mehr zu den landwirtschaftlichen Nutztieren zu zählen. Daraus könnten sich nach Meinung von Dr. Due von der FN auch Nachteile für die Haltungsgewohnheiten ergeben. Außerdem könnten zusätzliche Kosten erhoben werden, wie sie für andere Haustiere (Hundesteuer) bereits bestehen.
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Beitrag von Perylin So Jun 03 2012, 21:00

@Funi:

nein, die Vorbesitzer haben das machen lassen....
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Beitrag von Joy So Jun 03 2012, 21:04

@Funi:
Hatte mich schon verbessert.
Manchmal machen es die Stallbesitzer und manchmal nicht. Wir müssen es selber machen.

@Pensiero:
Mich hat es letztes Jahr nichts gekostet.


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Beitrag von Trapper So Jun 03 2012, 21:07

Hi Perylin

Hmm....ganz kapier ich nicht um was es sich hier geht.

Der TA verlangt das Geld für das Einschläfern, was nicht die Welt ist.
Die Tierkörperbeseitigung liegt bei ca 20€.

Die FN ist BANANE!

LG
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Beitrag von Perylin So Jun 03 2012, 21:09

zumindest hat die FN mir Angst gemacht, dachte schon ich muss nen Sondersparkonto dafür anlegen oder so vz
Man weiß ja nie!
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Beitrag von Trapper So Jun 03 2012, 21:12

Hi

Klar...ich hätte mir auch nen Kopf gemacht Zwinker

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Beitrag von cymberlie So Jun 03 2012, 21:12

Meine Pferde wurden beim Eintragen in den Equidenpass als "Schlachtpferde" eingetragen, bzw. die Pferde die '99 geboren wurden und im selben Jahr den Pass bekamen haben gar keinen vermerk, da muss man dann extra eine Medikamentenliste anfordern und dadrauf wird dann bestimmt ob "Schlachtpferd" oder "nicht zur Schlachtung bestimmt".

Elto habe ich vor Jahren nach während einer Lahmheit umtragen lassen, dies war nur die Unterschrift und der Stempel des TA. Umtragen lassen habe ich ihn nur aus einem Grund, das Schmerzmittel das zur Schlachtung bestimmte Pferde bekommen dürfen, wirkte nicht. Also wurde er umgetragen und hat das alt bewährte bekommen (was heutzutage auch vom Markt verschwunden ist).

Ich möchte garnicht wissen was Pferde alles schon bekommen haben vor der Einführung der Pässe, diese Pferde konnten dann auch noch als "Schlachtpferd" eingetragen werden!

Mit der Abholung ist es Betreiber abhängig. Wir zahlen pro Jahr und Pferd 5€, auch für die Einsteller! Im Fall der Fälle muss dann nur ein kleiner Betrag gezahlt werden (oder nur ab einer bestimmten Anzahl an abgeholter Pferde?)

Liebe Grüße

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Beitrag von Baracuda So Jun 03 2012, 21:15

Ich glaube der Unterschied liegt darin das du für Schlachtpferde alle Medikamente in den Pass eintragen lassen musst und eben nichts gegeben werden darf was das Pferd als Schlachttier ausschließt.

Bei Nicht Schlachtpferden ist das ja egal. Von daher ist der Wechsel leichter.. Anderst rum würde es auch gehen wenn du seit Geburt eben alle Medikamente im Pass vermekt hast,, Also den TA bei jedem Besuch darauf hingewiesen hast das es ein Schlachttier ist

1x Rivanol für Angussverbände benutzt, aus ist es Lächeln Weil ein nicht an Schlachtpferden zugelassenes Medikament verwendet wurde und dadurch das Risiko für den Menschen nicht mehr bestimmt werden kann
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Beitrag von Perylin So Jun 03 2012, 21:16

an wen zahlt ihr 5€? Für die spätere.... wie heißt das? Beseitigung?
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Beitrag von Joy So Jun 03 2012, 21:17

Die Bestimmungen der Tierseuchenkasse sind, glaube ich, auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=tierseuchenkasse&source=web&cd=2&ved=0CGMQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.tierseuchenkasse.de%2F&ei=EbjLT9uxCpDRsgbuoaTcBg&usg=AFQjCNFUSx7fcTvundfhyyIEXKLs4iBH_w

Dazu gibt es aber auch einen Thread.

Aber wie Trapper schon schrieb, kostet es nicht die Welt.

Edit:
Gefunden Lächeln

http://www.sanftespferd.com/t1130-tierseuchenkasse

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Beitrag von Perylin So Jun 03 2012, 21:21

ah, interessant! Vielen Dank für beiden links!
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Beitrag von Perylin So Jun 03 2012, 21:27

Was bedeutet denn eigentlich "Beseitigung" bei Pferden, die nicht zur Schlachtung bestimmt sind?
Werden die verbrannt oder was geschieht mit ihnen?
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Beitrag von cymberlie So Jun 03 2012, 21:29

Oh, sorry. Wir zahlen jedes Jahr an die Tierseuchenkasse pro Pferd, bzw. müssen eine Bestandsmeldung abgeben.

Ich finde es sehr komisch das in der Apotheke freiverkäufliche (ohne Rezept) Medis ein Pferd als nicht mehr Schlachtpferd gelten machen können. Wer kontrolliert das? - das kann keiner. Und keiner meldet es seinem Ta, du ich hab verbotener weise einen Rivanolangussverband gemacht... Rivanol ist generell für Pferde nicht mehr zugelassen, aber das Zeug wirkt!

Beseitig heißt das sie unter anderem in der Kosmetikherstellung verwendet werden. Alles was man noch irgendwie nutzen kann wird verwertet. Ich möchte es garnicht so genau wissen!

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Beitrag von Perylin So Jun 03 2012, 21:31

da wäre Wurst ja besser.... die brauch ich ja nicht kaufen.... Kosmetik ist doof, brauch ich.... aber in Naturkosmetik ist gewiss kein Pferd... ich glaub mehr mag ich nicht wissen... sagt mir einfach, das die verbrannt werden *g*
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Beitrag von cymberlie So Jun 03 2012, 21:38

ob es stimmt weiß ich nicht 100%, weil ich es nie nachgelesen habe, wollte es einfach nicht so genau wissen. Schade das man sein Pferd nicht "einfach" wie den Hund oder die Katze begraben kann.

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Beitrag von Perylin So Jun 03 2012, 21:40

man braucht nur ne abgelegene Wiese, nen eigenen Bagger oder Traktor und ein seeeeeeeehr großes und tiefes Erdloch.... also... nein, geht leider nicht *seufz*
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