Ausfallgebühren geltend machen
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Ausfallgebühren geltend machen
Kann man als Privatperson auch Ausfallgebühren geltend machen? Wenn ich mir z.B. Urlaub nehme und ein Termin kurzfristig abgesagt wird?
Kann doch eigentlich nicht sein, dass Leistungserbringer Ausfallgebühren geltend machen können, wenn man ihnen Termine kurzfristig absagt, aber wenn sie selbst (ständig) so handeln ungeschoren davon kommen, oder?
Bei einer Terminzusage geht der Leistungserbringer ja auch im Endeffekt einen Vertrag ein und wenn dieser dann nicht erbracht bzw. erfüllt wird?
Kann doch eigentlich nicht sein, dass Leistungserbringer Ausfallgebühren geltend machen können, wenn man ihnen Termine kurzfristig absagt, aber wenn sie selbst (ständig) so handeln ungeschoren davon kommen, oder?
Bei einer Terminzusage geht der Leistungserbringer ja auch im Endeffekt einen Vertrag ein und wenn dieser dann nicht erbracht bzw. erfüllt wird?
tine- Anzahl der Beiträge : 953
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Re: Ausfallgebühren geltend machen
Ich weiß jetzt nicht, um welche Art von "Ausfallgebühren" bzw. "Leistung" es sich handelt. Aber generell würde ich sagen, einfach ausprobieren. Allerdings würde ich es nicht als "Gebühr" bezeichnen sondern eher als "Aufwandersatz". Gebühren erheben normalerweise Ämter oder andere öffentliche Einrichtungen.
fribi- Moderator
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Re: Ausfallgebühren geltend machen
Naja Ich kenne es von Ärzte und Reitlehrer; die nehmen ja z.B. "Aufwandersatz" wenn man Termine nicht einhält und sie somit ein Verlust durch "Leerlauf" haben.
Wenn ich mir jetzt z.B. Urlaub nehme, Fahrkosten oder Telefonkosten habe durch einen vereinbarten Termin bei Sattler, Techniker oder ähnliches und der kurzfristig am gleichen Tag absagt muss ich dies doch geltend machen können... oder?
Ich muss mir dann ja unter Umständen wieder Urlaub nehmen, Telefonate führen, Fahrtkosten haben etc.
Wenn ich mir jetzt z.B. Urlaub nehme, Fahrkosten oder Telefonkosten habe durch einen vereinbarten Termin bei Sattler, Techniker oder ähnliches und der kurzfristig am gleichen Tag absagt muss ich dies doch geltend machen können... oder?
Ich muss mir dann ja unter Umständen wieder Urlaub nehmen, Telefonate führen, Fahrtkosten haben etc.
tine- Anzahl der Beiträge : 953
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Re: Ausfallgebühren geltend machen
Wie gesagt, ich würde es versuchen. Aber ob Du einen Rechtsanspruch darauf hast vermag ich nicht zu beurteilen.
fribi- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 12712
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Re: Ausfallgebühren geltend machen
Ich denke als Privatperson hat man schlechte Changen. Sowas müßte man wahrscheinlich vorher mit der Person vereinbaren, am besten auch schriftlich.
Re: Ausfallgebühren geltend machen
Konkretisier das mal bitte. Ausfallgebühr ist nicht gleich Ausfallgebühr ;-)
Ausfallgebühr heißt ja, dass man aufgrund Ausfall nicht das Geld rein bekommt, was man damit hätte bekommen können.
Wenn dir ein Termin abgesagt wird, der für "deine Belange" ausgemacht war, wirst du keine "Aufwandsentschädigung" dafür bekommen können.
Um aber wirklich genau Auskunft darüber zu geben, solltest du mal schreiben was denn genau passiert ist.
Ausfallgebühr heißt ja, dass man aufgrund Ausfall nicht das Geld rein bekommt, was man damit hätte bekommen können.
Wenn dir ein Termin abgesagt wird, der für "deine Belange" ausgemacht war, wirst du keine "Aufwandsentschädigung" dafür bekommen können.
Um aber wirklich genau Auskunft darüber zu geben, solltest du mal schreiben was denn genau passiert ist.
Whitehorse- Anzahl der Beiträge : 325
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Re: Ausfallgebühren geltend machen
Tja,die lieben Kunden die Termine vereinbaren und dann zu spät absagen oder im schlimmsten Fall gar nicht auftauchen !
Das heißt dann für mich...PECH gehabt!
Bein nächsten Besuch dieses Kunden kann ich ja nicht sagen
"Ich krieg noch Betrag X von dir,vom letzten Mal als du nicht gekommen bist!Ich hab in der Zeit wo du im Terminbuch standest einen Kaffe getrunken und keinen Pfennig Geld verdient!"
Die halten mich doch für bescheuert und betreten mein Geschäft nie wieder aber eine tolle Idee wäre es !
Nein ich denke nicht das sowas geht
Das heißt dann für mich...PECH gehabt!
Bein nächsten Besuch dieses Kunden kann ich ja nicht sagen
"Ich krieg noch Betrag X von dir,vom letzten Mal als du nicht gekommen bist!Ich hab in der Zeit wo du im Terminbuch standest einen Kaffe getrunken und keinen Pfennig Geld verdient!"
Die halten mich doch für bescheuert und betreten mein Geschäft nie wieder aber eine tolle Idee wäre es !
Nein ich denke nicht das sowas geht
rakete- Anzahl der Beiträge : 15799
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Re: Ausfallgebühren geltend machen
@rakete... hier in meiner Umgebung ist es normal, dass z.B. Reitschüler ihre Reitstunden z.T. bezahlen müssen, wenn sie nicht mind. 24Std. vorher abgesagt haben... Falls sie sogenannte 10ner Karten besitzen, wird es einfach abgezogen... ausser natürlich wenn man einen Notfall vorweisen kann.
In meinem Falle kann ich keinen Anspruch erheben - leider...
Ich hasse nämlich unzuverlässige Leute...
In meinem Falle kann ich keinen Anspruch erheben - leider...
Ich hasse nämlich unzuverlässige Leute...
tine- Anzahl der Beiträge : 953
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Re: Ausfallgebühren geltend machen
Klar ist die Idee toll aber wie soll den sowas durchgesätzt werden?
10er Karten kann ich ja noch nachvollziehen,die werden erst bezahlt und dann ist halt weg was weg ist!
Ich auch
10er Karten kann ich ja noch nachvollziehen,die werden erst bezahlt und dann ist halt weg was weg ist!
Ich auch
rakete- Anzahl der Beiträge : 15799
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Re: Ausfallgebühren geltend machen
Die Reitschulen hier können sich über einen Mangel an Reitschüler nicht beklagen. Im Gegenteil, viele Schulställe sind total voll. Eine Freundin musste 2 Monate warten, bis sie (guten) Longenunterricht - Sitzschulung - bekommen konnte, weil alles voll war.
Ich hab's schon mitbekommen, dass sich jemand überlegen konnte 1,5Std. zu bezahlen oder nicht mehr unterrichtet zu werden, weil sie das zweite mal recht kurzfristig abgesagt hatte. Hier wird es also wirklich umgesetzt.
Ich hab's schon mitbekommen, dass sich jemand überlegen konnte 1,5Std. zu bezahlen oder nicht mehr unterrichtet zu werden, weil sie das zweite mal recht kurzfristig abgesagt hatte. Hier wird es also wirklich umgesetzt.
tine- Anzahl der Beiträge : 953
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