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Tierseuchenkasse

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Beitrag von Ladoly Do Jan 13 2011, 16:28

Hallo liebe Foris.

Habe eine Frage an euch, vielleicht ist jemand dabei, der sie mir beantworten kann.

Mein Pferd steht ja bei ner Freundin von mir sozusagen. Sie hat ca. 20 Pferde und hat ihre auch bei der Tierseuchenkasse gemeldet soweit ich weiß.

Mein eigenes ist aber ja noch nicht gemeldet und da ich ihr ja kein geld für unterkunft usw. gebe, möchte ich das eig. auch selbst bezahlen, also hab ich mein pferd heute unter meinem namen per internet gemeldet.

Ist das jetzt so richtig gewesen? ich mein, kann ich mein pferd extra melden obwohl der stall, wo er steht eigentlich schon bekannt ist, nur mein pferd noch nicht? Oder hätte das die Freundin eigentlich jahresanfang bei Bestandsveränderungen mitmelden müssen?

Und da steht noch was mit 5 Euro meldebeitrag pro bestand oder irgendwie sowas... muss ich die jetzt wegen einem pferd noch zusätzlich zu meinen 2,50 zahlen? bin übrigens in hessen ;-)

hoffe, dass ich jetzt keinen Fehler gemacht hab...

danke schonmal im voraus für eure Antworten :-)

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Beitrag von Gast Do Jan 13 2011, 16:33

Eigentlich hätte das deine Freundin machen müssen, denn das obliegt immer dem Stallbetreiber, nicht eventuellen Einstellern. Ob du Stallmiete zahlst oder nicht ist dabei völlig unerheblich. Wenn es Geld kostet (je nach Bundesland unterschiedlich), läuft es eigentlich so, dass der Stallbetreiber die Summe für alle Pferde an die TSK zahlt und die Einzelbeträge dann von den Einstellern bekommt.

Ich würde dir empfehlen, noch mal bei der TSK anzurufen und ihnen zu sagen, dass du nicht richtig Bescheid wusstest. Vielleicht kann die Meldung dann zurückgezogen werden. Dein Pferd muss dann aber auf jeden Fall über deine Freundin angemeldet werden!

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Beitrag von Joy Do Jan 13 2011, 16:45

Kann das nicht auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein?

Wir Einsteller müssen uns da wo Filou und Joy stehen auch selber drum kümmern.

Hier ist ein ganz nützlicher Link:
http://www.tierseuchenkasse.de/
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Beitrag von Gast Do Jan 13 2011, 16:55

Hier ein Auszug zur Meldepflicht der TSK in Niedersachsen:

Meldepflichten

Grundsätzlich sind alle Besitzer von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, Geflügel (außer Tauben) und Pferden meldepflichtig zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Hierbei ist unerheblich, zu welchem Zweck (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutztierhaltung, Pensionstierhaltung - Reitställe - oder auch Hobbyhaltung) oder in welcher Stückzahl die Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung mindestens eines Tieres einer der o.a. Tierarten.

Tierbesitzer ist nach § 854 I BGB derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft innehat. Es ist unerheblich, ob der Tierbesitzer auch Eigentümer des Tieres/ der Tiere ist.

Derjenige, der Tiere in seiner Obhut hat und diese versorgt, ist Tierbesitzer und damit bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse meldepflichtig (= Tierhaltereigenschaft).


Zu unterscheiden hiervon ist das sog. Besitzdienerverhältnis, dem ein Abhängigkeitsverhältnis mit Weisungsbindung zugrunde liegt. Der Besitzdiener ist dem Besitzer nicht gleichgestellt und erwirbt damit auch keine Tierhaltereigenschaft.

Das Land Bremen hat sich im Jahr 2003 per Staatsvertrag der Niedersächsischen Tierseuchenkasse angeschlossen. Dadurch sind Halter von Tieren im Lande Bremen seit dem 01.07.2003 Pflichtbenutzer der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Dies bedeutet, dass Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel sowie Pferden/Ponys in Bremen denselben Melde- und Beitragspflichten unterliegen wie Tierhalter in Niedersachsen.

D. h. was ich oben geschrieben habe, trifft also zu. Die Freundin hätte die Meldung machen müssen. Übrigens kann sie bis zum 17.1. (also nächsten Montag) ihre Meldung noch korrigieren. Du natürlich auch, Ladoly. D. h. du kannst deine Meldung wieder zurücknehmen. Außerdem kann sich ein Stallbetreiber bei der TSK Niedersachsen sogar ein Formular runterladen, wo die Einsteller (bzw. Eigentümer) noch mal separat aufgeführt werden und der Meldung als Anlage beilegen.

Mehr dazu unter: http://www.ndstsk.de/index.php?bereich=6

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Beitrag von Gast Do Jan 13 2011, 16:58

Joy schrieb:Kann das nicht auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein?
Theoretisch ist das sicher denkbar, erscheint mir aber absolut nicht sinnvoll. Die Meldepflicht besteht ja nicht aus rein statistischen Gründen, sondern vor allem, um im Seuchenfall möglichst schnell handeln zu können. Dafür ist es für die Behörde nicht wichtig, wer im einzelnen die Eigentümer der Tiere sind, sondern wo es einen Bestand gibt, und wie viele Tiere er umfasst. Daher macht eine "Sammelmeldung" für den jeweiligen Bestand viel mehr Sinn als lauter Einzelmeldungen.

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Beitrag von Joy Do Jan 13 2011, 17:02

Da muss ich mich doch auch nochmal genauer schauen. Ich kannte es nämlich bis dahin auch nur so, dass der Stallbetreiber es macht und war ganz erstaunt als mir gesagt wurde, dass das da anders ist.

Allerdings sind unsere Stallbesitzer ansonsten so genau in betrieblichen Dingen. Ich werde meine Freundin am We einfach mal fragen.
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Beitrag von amidar Do Jan 13 2011, 17:10

Ich habe mein Pony auch alleine angemeldet, einfach aus dem Grund, dass meine Stallbesi gar nichts angemeldet hat. Nun bin ich quasi ein Stallbetreiber mit eigener Betriebsnummer für die TSK, aber nur für mein Pferd.
Hab nun zwar 2€ statt 10€ bezahlt, aber so bin ich auf der sicheren Seite, wenn mal was ist.
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Beitrag von blondie Fr Jan 14 2011, 08:26

*?* wie geht das amidar? Hast du eine Betriebsnummer beantragt? Für den Stall wo dein Pferd untersteht Verwirrt bin das geht doch nicht.

In Bayern ist es ja so dass man sich erst eine BN besorgen muss das ist hier über das Amt der Landwirtschaft.

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Beitrag von amidar Fr Jan 14 2011, 08:48

Doch das ging automatisch, denke, man kann sogar mehrere Betriebsnummern für einen Stall bekommen, wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht.
Ich hatte ja gar keinen Betrieb angemeldet, nur mein Pony bei der TSK und dem Vet-amt angemeldet und da bekam ich automatisch meine Betriebsnummer.
Und ich habe 10€ statt 2€ bezahlt, da die 10€ der Mindestbeitrag für Meldepflichtige ist. Wenn meine Stallbesi ordnungsgemäß gemeldet hätte, wären eben nur 2€ fällig gewesen.
Und so bekomme ich auch endlich den Transponder für den Equidenpass, ohne Anmeldung bekommt man keinen.
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Beitrag von Pensiero Fr Jan 14 2011, 09:12

In BaWü ist es auch so, dass der Stallbesitzer alle Tiere anmelden muss. Das sind pro Pferd 4 oder 5 Euro.

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Beitrag von Ladoly Fr Jan 14 2011, 10:17

@ Aura: Den Gesetzestext habe ich schon gelesen. Da steht, dass, wer die tatsächliche Sachherrschaft hat, Besitzer ist. Da ich ja keine Miete bezahle, muss ich auch jeden Tag auf den Hof und mein Pferd selbst versorgen. Das einzige, was sie macht, ist halt morgens heu reinwerfen. Ich muss abends ausmisten, neues Stroh reinmachen, Heu füttern, Heu für den nächsten morgen schon vom Heuboden werfen, Wasserbottich auffüllen und dafür sorgen, dass er ausreichend Bewegung bekommt.

Abgesehen davon, leuchtet es mir zwar ein, dass es fürs vet-amt sinnvoller ist, einen ganzen Bestand zu kennen, aber ich bin ja auch einzige einstellerin auf unserem hof und bevor ich da jetzt alle hebel in bewegung setze und versuche, das über die freundin zu machen, zahle ich halt lieber die 10 € im jahr, weil ich befürchte, dass wir das nicht bis montag über die bühne bekommen.

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Beitrag von blondie Fr Jan 14 2011, 10:28

In Bayern ist es nicht möglich für einen Betrieb mehrere Betriebsnummern zu erhalten. Unter der Betriebsnummer ist das Anwesen mit Besitzer gemeldet.

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Beitrag von Fellnase Fr Jan 14 2011, 13:57

Bei uns im Stall hängt auch wieder die Liste von der Seuchenkasse, wo jeder Besi sein eigenes Pferd eintragen muss, den Rest regelt der SB.
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