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vorzeitige Kündigung des Einstellvertrages

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vorzeitige Kündigung des Einstellvertrages Empty vorzeitige Kündigung des Einstellvertrages

Beitrag von amidar Sa Okt 30 2010, 17:24

Ich habe für mein Pony einen Einstellvertrag unterschrieben, der 1 Jahr Laufzeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist hat.
Da besondere Umstände es nötig machten, werde ich mein Pony morgen in einen anderen Offenstall umstellen.
Habe gerade mit der Stallbesi des jetzigen Stalles gesprochen, erst ganz freundlich die Tatsache verkündet und auf Verständnis ihrerseits gehofft.
Als ich dann darauf kam, dass wir uns dann noch auf die zu zahlende Pacht einigen müssten, pochte sie darauf, dass ich ja nicht einfach mein Pony umstellen könnte und bis zum April bleiben müsste und natürlich auch den vollen Pensionspreis zahlen muss. Ich bin aber der Meinung, dass sie mir wenigstens den anteiligen Heupreis erlassen müsste.
Also quasi dass ich einen Leerboxanteil zahlen müsste, da mein Pony ja kein Futter mehr verbraucht.
Nö, sah sie absolut nicht ein, außerdem müsste ich ja auch den anteiligen Stalldienst weiter verrichten, obwohl mein Pony dort keine Arbeit mehr verursacht.
Verständnis ihrerseits hatte ich eigentlich erwartet, weil ich dort fast 80% der anfallenden Arbeiten verrichtet habe und noch nicht mal ein kleines Dankeschön bekam. Ich war immer bereit, die Stalldienste zu übernehmen, wenn die anderen wegen Arbeit oder Krankheit nicht konnten. Habe auch oft stalldlienstfremde Arbeiten verrichtet, wie Zäune weiterstecken, über 20 Stunden JKK von der Wiese geholt, die Wege mal freigeschaufelt.
Und trotzdem sieht es nun nach einer harten Auseinandersetzung aus, wobei die Stallbesi auch schon einen Einsteller erfolgreich verklagt hat.
Ich könnte gerade echt k........
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Beitrag von LopeOver Sa Okt 30 2010, 17:43

3 Monate Kündigungsfrist? Das ist aber heftig!
Da es ein Vertrag ist, kann es schon sein, dass du die Miete weiter zahlen musst...aber den Stalldienst? Sie wird dich sicherlich nicht persönlich zu Hause abholen, wenn du es nicht machst! So ein Quatsch! Würde ich auf keinen Fall machen!
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Beitrag von Fellnase Sa Okt 30 2010, 19:38

Das Geld kann sie verlangen, aber nicht die Dienste, so sehe ich es auch.
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Beitrag von fribi Sa Okt 30 2010, 21:38

Die reine Miete wirst Du leider zahlen müssen. Aber für Leistungen, die nicht erbracht werden, ist auch keine Zahlung fällig. Auch wenn die SB das nicht einsehen mag. Im Zweifel muss sie Dich auf Restzahlung verklagen - aber selbst vor Gericht wird sie nicht mit ihrer Forderung durchkommen.........
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Beitrag von LopeOver Sa Okt 30 2010, 21:51

Das wäre ja, wenn ich das rausstellen oder eindecken meines Pferdes zahlen müsste, obwohl es gar nicht da ist!
Wobei es schwierig ist, dass Heu raus zu lassen, wenn es nicht extra als Posten vermerkt ist...!
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Beitrag von rakete Sa Okt 30 2010, 22:23

Die sind doch wirklich (fast) alle gleich vorzeitige Kündigung des Einstellvertrages 17746 sowas würde unserer auch bringen wenn er uns nicht sowiso gerne loswerden würde !
Wie das rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen aber im schlimmsten Fall würde ich mal mit dem Vertrag zu einem Anwalt gehen!Vielleicht kommst du ja doch um eine Zahlung drumrum!

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Beitrag von Fellnase Sa Okt 30 2010, 22:42

Vllt, hilft das hier: *klick*
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Beitrag von Gast Mi Nov 10 2010, 23:06

Wenn es sich bei Deinen Einstellplatz um ein gewerblichen Reitstall handelt muß Du die Kündigungszeit einhalten.
Ist Dein Pferd privat untergestellt und somit auch kein Gewerbe angemeldet, ist der Vertrag ungültig.Denn wenn Boxen vermietet werden, muß das gewerblich angemeldet sein.Ansonsten gibt es Ärger mit dem Finanzamt.

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Beitrag von Solar Sa Nov 13 2010, 17:45

Welche besonderen Umstände waren es denn?
Gingen die vom Vermieter aus, z.B. schlechte Fütterung, keine Infos, keine Kommunikation.
Dann besteht auch die Chance auf fristlose Kündigung (sowie gerade bei mir). Du hast selbst JKK von der Weide geholt?Mmh vll. Sorgfaltspflichtsverletzung des Vermieters.
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Beitrag von amidar So Nov 14 2010, 19:31

Es ist ein privater Offenstall, denke mal, der ist nicht angemeldet. SBs Pferde haben alle keinen Equidenpass, sind nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet (das hab ich dann auf eigene Faust für Becky gemacht) und auch beim Veterinäramt nicht angemeldet.
Die Umstände hatten akut nichts mit dem Stall zu tun, ich wäre aber auf jeden Fall nach Ablauf des Vertrages regulär dort weggegangen.
Ich denke, die Hütepflicht wurde hier grob fahrlässig verletzt. Ich habe mehrfach auf den Giftpflanzenbewuchs hingewiesen, es handelt sich ja nicht nur um JKK sondern auch massenhaft Gundermann und Hahnenfuss. Von der SB kam dann nur lapidar, das hätten die Pferde ja nie gefressen, wäre ja nie was passiert. *oh mann*
Dann geht dort auch noch eine dauernde Gefährdung von einem agressiven Ziegenbock aus. Ich habe mehrfach gesehen, wie er die Pferde attackiert, über Hörnerboxen in und unter den Bauch bis zu Attacken zwischen die HInterbeine, wobei auch oft Wunden durch die stellenweise superscharfkantigen Hörner entstanden sind. Auch das für die Pferde bereitgestellte Heu verschmutzt der Bock durch seine Exkremente. Auf meine Bitten hin, den Bock bitte zu separieren wurde nur geantwortet, das geht doch nicht, der kennt ja nur seine Freiheit.
Die SB hält sich für eine absolute Tierfreundin, hat sich ein Rehepony gekauft, weil sie Mitleid mit ihm hatte und der kleine vegetierte 8 Jahre bei ihr in einem Extragehege mit viel zu wenig Heu mind. 20 Stunden Fresspausen und miserabler Hufbearbeitung durch einen Hufschmiedmetzger.
Naja, hoffe ich komme da so raus, die verbliebenen Pferde standen dann letzte Woche auch mal wieder einen ganzen Tag ohne Heu dort. Die Versorgung ist dort einfach Mist, die SB hat null Ahnung von artgerechter Pferdehaltung.
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Beitrag von Gast So Nov 14 2010, 19:52

Ich würde dort einfach gehen.
Geld müßte von der Gegenseite sowieso eingeklagt werden.
Und wenn kein Gewerbe angemeldet ist,wird Sie sich hüten Dich zu verklagen,denn dann schießt Sie ein Eigentor.
Telefonische Auskunft wie Du dich verhalten sollst gibt Dir sicher auch ein Rechtsanwalt.Dann bist Du auf der sicheren Seite!

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Beitrag von amidar So Nov 14 2010, 20:13

Ich bin ja schon seit dem 31.10. dort weg, es geht jetzt nur noch darum, dass ich nicht mehr bis April zahlen muss.
Ja anwaltlich habe ich auch Unterstützung, kostet bei Erfolg aber auch Geld und ich hoffe noch, dass ich da so rauskomme.
Aber wie gesagt, die haben einen Einsteller schon erfolgreich verklagt.
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Beitrag von Nedserd So Nov 14 2010, 20:14

3 Monate Kündigungsfrist gibt es nicht in einem Pensionsvertrag, selbst wenn es so vereinbart ist, maximal 2 Monate!
In einem ordentlich Vertrag ist eigentlich auch geregelt ab wieviel Tagen nicht nutzen der Leistungen es wieviel weniger Geld gibt.
Ich würde die Kündigung schriftlich machen( denke mal machst du auch) und die Gründe hineinschreiben und mir den Erhalt unterzeichnen lassen! Wenn es grobe Mängel gibt kann man einen Vertrag fristlos Kündigen!
Die Stallbesis stellen sich immer so hin als wenn sie mehr Rechte hätten, ist aber das Gegenteil der Fall!
Machs schriftlich dann haste was in der Hand!
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Beitrag von amidar So Nov 14 2010, 20:28

Ja bin gerade am texten, weiß nur nicht, wie das nun mit der Pacht ist, da ich seit dem 1.11. dort nicht mehr stehe, mündlich am 31.10 bei der SB gekündigt habe, aber erst morgen die schriftliche fristlose Kündigung abgebe.
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Beitrag von Nedserd Di Nov 16 2010, 19:47

Könntest ja reinschreiben, Rückwirkend zum...
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Beitrag von Solar Do Nov 18 2010, 19:42

@amidar

Was sone Zustände................!?Na dann fristlos raus, eigentlich würde sie dir ja noch Geld schulden.

OT: Ich habe zur Mitte des Monats den Stall verlassen und habe ohne Diskussion die Hälfte der Stallmiete zurückbekommen (denke mal sie hatte schiss, war glaub ich alles nicht angemeldet)..........wenn das nicht der Fall gewesen wäre, dann hätte ich auch andere Schritte eingeleitet.
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Beitrag von Raven82 Do Dez 09 2010, 20:32

He ich grbe diesen Therd mal aus gegebenen Anlass wieder aus denn nun kann ich eure Hilfe brauchen!
Der Fall ist wie folgt, Es wurde Heut zum 01.02.2011 gekündigt. Das Pferdverläßt zum 26.12.2010 den Stall der Stallbesi will die volle Miete haben im voraus ansonsten läßt er das Pferd nicht vom Hof... Pferdebesi ist bereit einen Teil der Stallmiete zuzahlen da das Pferd ja keinen "Verbrauch" und arbeit mehr macht. Der Stallbesi blockt ab so etwas sei noch nie da gewesen das macht er nicht!

Hat einer von euch eine Ahnung ob es über solche dinge evtl. Gerichturteile oder ähnlich gibt?
Ich kenne es nur so das man für leistung die man nicht erhält auch nicht zahlen muss, leider steht in dem Einstallungsvertrag nicht darüber drin!
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Beitrag von fribi Do Dez 09 2010, 21:50

Wenn Du etwas genaueres wissen möchtest, solltest Du bei einem Fachmann (Anwalt) nachfragen. Wir sind hier keine Juristen und können nur Tipps geben von denen wir annehmen, dass sie stimmen.

Im Internet gibt es Seiten, bei denen man für relativ wenig Geld von Anwälten beraten wird. Diese Seite z.B. http://www.frag-einen-anwalt.de/ bietet Beratung zu vielen Fragen. Da habe ich auch einen ähnlich gelagerten Fall gefunden: Einstellvertrag vorzeitig gekündigt (allerdings passt dieser Fall nicht 1:1 zu Deinem Fall).
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Beitrag von Raven82 Do Dez 09 2010, 21:59

Das hier kein Fachmann sitzt weiß ich doch Zwinker So war das auch nicht gemeint, ich war einfach sprachlos.
Der Hintergrund nach dem Gerichtsurteil lag daran das man mit solchen dingen des öfteren auch alte Bauern auf den Boden der Tatsachen zurück bringen kann.
Das war alles Zwinker
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Beitrag von fribi Do Dez 09 2010, 22:21

Klar, das verstehe ich auch. Aber wenn es Gerichtsurteile gibt, dann weiß das am ehesten ein Anwalt, weil der Zugang zu solchen Datenbanken hat. Meine persönliche Auffassung habe ich ja schon im anderen Thread beschrieben...........
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Beitrag von Gast Fr Dez 10 2010, 10:04

Ich vermute mal, dass der SB das Pferd füttert, mistet usw. und nicht nur einen reinen Stellplatz zur Verfügung stellt? Dann handelt es sich nämlich um einen entgeltlichen Verwahrungsvertrag. Und den kann man fristlos kündigen. Siehe auch hier.

Darauf würde ich den SB mal stoßen. Wenn er schlau ist, begnügt er sich mit einem Teil der Stallmiete. Wenn nicht, empfehle ich einen Anwalt einzuschalten, dann geht der höchstwahrscheinlich SB ganz leer aus. Nicht selten hilft übrigens allein die Drohung mit einem Anwalt und die Leute knicken schon ein. Zwinker

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Beitrag von fribi Fr Dez 10 2010, 10:11

Danke für den Link, Aura Yes
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Beitrag von blondie Mi Okt 15 2014, 11:05

Aus aktuellem Anlass:

Bei Mündlichen Verträgen

Gemäß § 695 BGB kann das Pferd jederzeit zurückgefordert werden. Kündigungsfristen existieren nicht. Somit dürften auch keine weiteren Boxenmieten anfallen, da meist nicht eine bestimmte Zeit für die Unterstellung des Pferdes vereinbart worden sein dürfte.

http://www.pferderecht-einfach.de/pferderecht/kundigungsfristen-beim-einstellervertrag/

und hier als Lektüre
http://hengsthalter-verband.de/wp-content/uploads/2012/06/Aktuelle-Auflage-vom-2.3.2011.pdf

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Beitrag von Brina Mi Okt 15 2014, 11:14

Danke Wink werd ich mal schlaulesen
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Beitrag von mohirah Mi Okt 15 2014, 11:41

Link 1: siehe hier

Link 2:
Der Einsteller kann im Zweifel zu jedem beliebigen Zeitpunkt kündigen und sein Pferd wieder abholen. Der Abtransport des Pferdes ist dabei gleichzeitig als Kündigung zu interpretieren, eine vorgeschriebene Schriftform für die Kündigung gibt es beim Verwahrungsvertrag, anders als im Mietrecht, nicht. Ob dann folgerichtig auch die Vergütung nur bis zu diesem Zeitpunkt der Abholung gezahlt werden muss, bleibt allerdings fraglich. Denn der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet auch hier eine gewisse Angemessenheit des Handelns.

Gleichzeitig ist allerdings auch der Stallbesitzer dazu berechtigt, dem Einstaller gegenüber jederzeit zu kündigen – und zwar ebenfalls ohne jegliche Begründung.
Deckt sich ja genau mit dem, was ich bei Brina in der Story geschrieben hatte. Das Pferd kann man jederzeit woanders unterbringen. Die Frage der Vergütung (und nur darum ging es ja aktuell) ist allerdings weiterhin unklar.

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