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Kündigungsfrist Einstellvertrag ohne Schriftlichen Vertrag

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Kündigungsfrist Einstellvertrag ohne Schriftlichen Vertrag Empty Kündigungsfrist Einstellvertrag ohne Schriftlichen Vertrag

Beitrag von Fliegenschimmelchen Mo Aug 19 2013, 11:59

Hallo ihr lieben,

ich stehe vor einem leicht unangenehmen Problem und zwar. Ich hab mich gestern mit meiner Stallbetreiberin in die Haare gekriegt und will jetzt schnellst möglich ausstallen. Ich hab wirklich Angst um mein Pferd!

Habe ich eine Kündigungsfrist wenn es keinen schriftlichen Einstellvertrag gibt? und wenn ja wie lange ist die Frist?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

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Beitrag von Escha Mo Aug 19 2013, 12:10

Oh je, das ist ja blöd. Ich drück Dir ganz ganz doll die Daumen!!



Hm - schwierig ohne Vertrag. Ich meine da gäbe es gar keine Kündigungsfrist? Was habt ihr denn bei Deinem Einzug besprochen?

Allerdings, wenn Du wirklich begründete Angst hast und was anderes hast um Dein Pferdchen unterzustellen, würde ich gleich gehen. Jedoch könnte es sein, das Du vielleicht ne Monatsmiete trotzdem zahlen musst - halt je nachdem was und wie ihr anfangs verlieben seid.




(bin ich froh, das ich immer einen Vertrag mache mit meinen Einstellern, so weiß jeder woran er ist...!)

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Beitrag von Fliegenschimmelchen Mo Aug 19 2013, 12:47

wir haben gar nicht von Kündigungsfristen gesprochen. Ich dachte auch das ich da täglich gehen kann bin mir aber leider auch nicht so sicher

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Beitrag von blondie Mo Aug 19 2013, 13:19

In der Reiterszene herrscht allgemein die Auffassung, dass ein Einstell.- bzw. Boxenvertrag binnen eines Monats gekündigt werden kann. Das ist grundsätzlich falsch: Ist zwischen den Parteien keine ausdrückliche Regelung getroffen, so gilt eine Kündigungsfrist - übrigens für beide Parteien - von 3 Monaten, und zwar spätestens am 3. Werktag zum Ende des übernächsten Kalendermonats. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Partei aus wichtigem Grund zur fristlosen Kündigung berechtigt ist. Wann ein solcher fristloser Grund vorliegt, richtet sich nach dem, was die Parteien als Leistungsumfang vereinbart haben.

Im Übrigen kann für beide Parteien eine Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht interessengerecht sein: Möchte der Stallinhaber sich von einem Querulanten trennen, der Unruhe in die Stallgemeinschaft bringt, oder muss der Einsteller wegen eines Arbeitsplatzwechsel das Pferd umgehend umstellen, so ist die gesetzliche Frist zu lang
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.

Warum hast du Angst um dein Pferd?

Wenn würde ich mich auch mit Ihr zusammensetzen ...

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Beitrag von Fliegenschimmelchen Mo Aug 19 2013, 13:32

Oh Gott drei Monate Kündigungsfrist!

ich hab Angst um mein Pferd weil ich weiß wie sie mit den Pferden umgeht wenn sie die Besitzer nicht leiden kann. Da wird mal dem Pferd kurzerhand mit der Schaufel eine übergezogen weil Pferd beim misten im weg stand. Sie hat auch schon Schneebälle zum spaß nach Pferden geworfen. Desweiteren hält sie sich auch nicht mehr auf meine Anweisungen das mein Pferd einen Maulkorb auf der Koppel tragen soll wegen Kolikgefahr!

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Beitrag von Escha Mo Aug 19 2013, 13:40

Oh Gott - sowas hasse ich!!!!!!! Wut 


Ich hatte mich auch mal mit ner Einstellerin heftigst verzankt - aber ich wäre NIE UND NIMMER auf die Idee gekommen das an ihrem Pferd auszulassen!
Das wurde weiterhin von mir versorgt und bekam seine Streicheleinheiten - wie vorher auch.


Vielleicht wäre es doch möglich, das Du unter den Umständen gleich gehst?
Ich würde sie ganz offen - wenn ohnehin alles zerüttet zu sein scheint? - ansprechen und mit ihr reden wann Du raus kannst (hast Du denn einen anderen Stall?).

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Beitrag von Fliegenschimmelchen Mo Aug 19 2013, 13:43

Hey Escha, Noch nicht ich versuche heute bzw. die nächsten Tage einen neuen Stall zu finden - Heißt jetzt daumen drücken!

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Beitrag von Escha Mo Aug 19 2013, 13:46

Viel Glück!!

Kennst Du diese Möglichkeiten?
"stall-frei"
Sperrmüll/Quoka
In Facebook sind auch einige Seiten
ebenso bei wer-kennt-wen

Ich drück Dir die Daumen das Du ganz schnell was schönes findest!!

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Beitrag von Fliegenschimmelchen Mo Aug 19 2013, 13:49

bei stall-frei hab ich schon geschaut da bieten bei uns viele Ställe einen Platz an obwohl sie noch voll sind eben aus werbegründen! ansonsten hab ich auch schon dort geschaut wo ich mein Pferd her hab ... aber wer kennt wen ist noch ne gute idee

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Beitrag von Escha Mo Aug 19 2013, 13:51

von wo bist Du denn bzw. wo suchst Du den Stall?

Ich bin bei recht vielen Gruppen freigeschaltet und köntne ja mal meine Augen offen halten Yes 

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Beitrag von Fliegenschimmelchen Mo Aug 19 2013, 14:05

des wäre ja großartig ich suche im Umkreis von 25 km im Raum Starnberg (Bayern)

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Beitrag von Escha Mo Aug 19 2013, 14:18

Ich hab mal ein paar Suchanfragen gestellt - leider ist es zu weit weg, als das ich Dir hätte Tipps geben können No 

Aber ich hoffe, Du findest was!

Sobald ich von jemand eine Antwort bekommt, leite ich sie an Dich weiter - dann am besten per PN Zwinker 

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Beitrag von nasowas Mo Aug 19 2013, 15:31

He das ist ja bei mir! was suchst du denn box, offenstall, englisch , western?
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Beitrag von blondie Mo Aug 19 2013, 15:39

Bitte beim Thema bleiben

Für Stallsuche haben wir extra Threads

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Beitrag von Zaubermaus Di Aug 20 2013, 11:04

Wenn sie wirklich auf die dreimonatige Kündigungsfrist bestehen sollte gibt es, meines Wissens, auch noch das außerordentliche Kündigungsrecht. Aber da muss man dann beweisen können, dass das Pferd in Gefahr ist durch die Stallbetreiberin und das würde dann über das Gericht gehen, also sehr umständlich und nervenraubend.
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Beitrag von Mel74 Di Aug 20 2013, 12:20

Leider reicht eine theoretische Gefährdung nicht aus. Selbst wenn die SB nicht mehr allen Punkten der Vereinbarung nachkommt hat sie das Recht nachzubessern. Man muss also schriftlich darauf hinweisen, damit die Sb das nachbessern kann.

Wenn Du der Meinung bist, Dein Pferd sei in Gefahr, geht halt, aber im Zweifelsfall musst Du halt noch weiter zahlen. Vielleicht nur die Kaltmiete, sprich ohne Futter etc., aber zahlen wirst Du wohl müssen.

Hattest Du die SB denn auf den Vorfall mit der Schaufel angesprochen gehabt? So etwas ist schon arg daneben...

Ich drück Dir die Daumen.
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Beitrag von Fliegenschimmelchen Di Aug 20 2013, 12:56

Hey Mel74 klar hab ich sie schon darauf angesprochen das sie bitte die Pferde nicht mit der Schaufel verscheuchen soll. Sie sagte mir nur das die ja sonst nur im Weg stehen und sie die Pferde nicht anders aus dem Stall bekäme... Ich hab sie jetzt schriftlich darauf hingewiesen das sie dies unterlassen soll. Bringen wirds nix. Aber ich habe ihr schon mal klar gemacht das ich kündigen werde der Termin meines auszugs ist jetzt halt streit thema

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Beitrag von nasowas Di Aug 20 2013, 13:05

Andere Frage:
Was macht sie wenn du früher gehst?
Anwalt, Rechtsstreit oder nur leere Drohungen.

Wenn du Angst hast dann geh! Das schlimmste was sein kann ist, dass du 3 Monate doppelt zahlen musst aber das wäre es mir dann wert, meines Wissens nach darf sie auch nciht die volle Miete sondern nur das was nicht "Verbrauch an Futter und Material" ist in Rechnung stellen aber das hab ich nur so im Hinterkopf weiss ncihtmehr woher!
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Beitrag von Fliegenschimmelchen Di Aug 20 2013, 13:18

ich weiß nicht was sie machen würde kommt glaub ich drauf an wie sie am tag drauf ist

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Beitrag von Marlene Mi Sep 04 2013, 18:14

Hallo Fliegenschimmelchen,

im Thread " Kündigungsfrist nach Mieterhöhung" vom 27.01.12 hatte ich folgendes recherchiert:

Unter www.frag-einen-anwalt.de » Generelle Themen » Kündigung Pferdeeinstellungsvertrag findet man diese Auskunft:

"Ein Pferdeeinstellvertrag wird ... von der Rechtsprechung als Verwahrungsvertrag gemäß § 688 BGB eingestuft, wenn wie in Ihrem Fall neben dem Zurverfügungstellen der Unterstellmöglichkeit auch darüber hinausgehende Obhutspflichten (Rund-Um-Versorgung) vom Aufnehmenden geschuldet werden (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 04.01.2011 - 12 U 91/10; AG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2004 - 27 C 9755/03). Ein solcher Verwahrungsvertrag kann dem Gesetz nach jederzeit vom Hinterleger (=Ihnen) gekündigt werden, auch wenn für die Aufbewahrung eine Zeit bestimmt ist, siehe § 695 BGB. Handelt es sich um einen von Ihrem Vertragspartner einseitig vorformulierten Vertrag, ist die vereinbarte Kündigungsfrist daher wegen eines Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (AG Lehrte, Urteil vom 11.05.2010 - 9 C 857/09). Lediglich wenn die Kündigungsfrist individuell zwischen Ihnen und dem Verwahrer ausgehandelt wurde (also der Vertrag nicht einseitig vom Verwahrer gestellt wurde), könnte diese wirksam sein.

Sie können den Vertrag daher jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen."

von Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr.21, 26122 Oldenburg, Tel: 0441-7779786, Fax: 0441-7779346
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht

Es kommt also darauf an ob man einen reinen Mietvertrag oder ein Dienstleistungs- bzw. Verwahrvertrag hat, und wie der Richter dies bei einem Verfahren sieht.
Bei einem Verwahrvertrag hat der Vermieter auch kein Rückbehaltungsrecht der eingestellten Dinge, wie Sattel oder Pferd. Bei einem Mietvertrag schon. Wissen auch die meisten nicht.
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