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Kündigungsfrist nach Mieterhöhunng

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Kündigungsfrist nach Mieterhöhunng Empty Kündigungsfrist nach Mieterhöhunng

Beitrag von PICO2001 Fr Jan 27 2012, 21:08

Vielleicht kann mir jemand helfen oder nen Ansatzpunkt nennen..also ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten laut Vertrag. Nun hat die Stallbesi ne Erhöhung der Miete mit am Wochenende bestehender Haltergemeinschaft angesagt. Vertraglich haben wir noch nix in den Händen.
Aber es ist ja nicht nur eine Preiserhöhung sondern auch eine Änderung der "VErtragsform"..sehe ich so weil vorher war es ja Vollpension nun aber mit wochenendlicher Haltergemeinschaft oder 350 euro Warte wenn Vollpension (245 zahle ich jetzt!!!!!!).

Hab ich da ne verkürzte Kündigungsfrist und wenn ja sind es 2 Wochen oder sofort oder weiß das jemand??? Idee
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Beitrag von rakete Fr Jan 27 2012, 22:49

Verwirrt bin keine Ahnung!Tut mir leid!

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Beitrag von Baracuda Fr Jan 27 2012, 23:24

Wie es ganz genau ist weiß ich leider auch nicht.
Als ich mit Luci damals vom Offenstall in die Boxengasse gezogen bin, habe ich allerdings einen komplett neuen Vertrag bekommen.
Ich vermute mal, wenn dich die Vertragsform ändert muss das auch neu unterschrieben werden und wenn du das dann eben nicht unterschreibst ist der Vertrag erloschen,,

Meine Kleine hat eine spezielle Rechtschutz Versicherung (Ülzener) vil gibt es bei euch ja auch Anwälte die auf Pferde spezialisiert sind wo du das genau nachfragen kannst
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Beitrag von Nedserd Fr Jan 27 2012, 23:28

3 monate kündigungsfrist gibts nicht auch wenns im vertrag so geregelt ist. wurde von einem gericht entschieden. max. 1 monat.
Rest weis ich leider auch nich...
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Beitrag von Gast Sa Jan 28 2012, 06:11

Die gesetzliche Kündigungsfrist, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses, beträgt gem. § 573c Abs. 1 BGB drei Monate. Eine kürzere Frist ist zwar möglich, müsste aber im Mietvertrag geregelt worden sein.

Wie das mit der Mieterhöhung aussieht muss ich heute Nachmittag mal nachschlagen. Das weiß ich so spontan gerade nicht.

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Beitrag von blondie Sa Jan 28 2012, 09:48

Boah... das ist heftig... mehr als hundert Euro mehr??!

Hab ich jetzt 2 mal bei uns mitbekommen die hatten auch Mieterhöhungen und sind innerhalb von 4 Wochen gegangen (die eine sogar in 2 Wochen)

aber mal was anderes... wenn ihr 3 Monate kündigungsfrist habt, muss die Information über eine Mieterhöhung min. 3 Monate bzw ja noch eher an Euch gehen um ggf. zu wechseln...
oder @Javellin

Wenn das nicht der Fall ist greift das Sonderkündigungsrecht.

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Beitrag von Fellnase Sa Jan 28 2012, 11:22

Das ist aber eine saftige Erhöhung !!! Huh

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Beitrag von PICO2001 Sa Jan 28 2012, 12:18

JA das ist es, und wenn wir nur 260 zahlen wollen, müssen pro pferd 2 wochenenden voll selbstmanagement machen..ist ok, aber weniger Leistung und trotzdem mehr Geld. Würde mich insoweit nicht stören, aber es gibt jetzt schon Streitereien..sinnlos und kindhaft, aber wie soll es dann werden wenn es soweit ist!

Ich will nicht das die Mädels mein Pferd einfach nur auf Koppel schaffen, denn sie sind definitiv nicht in der Lage zu erkennen ob er ataktisch läuft oder normal!! Ich brauche jemanden auf den immer Verlass ist und der immer für mein Pferd da ist. Sollte meiner mal Zusammenbrechen oder nen Krampfanfall haben oder nen Kreislaufkoller, dann will ich das jemand da ist bis der TA kommt, der Maßnahmen ergreifen kann und sicher erkennen kann ob das Pferd normal atmet oder krampft oder sonst was. Wir haben seit Dezember nun 2 Pferde verloren und ich war immer dabei und habe gemerkt, das die wenigsten auch nur eine Grundahnung haben..das ist ja nicht deren Schuld aber ich will das jemand da ist wenn es ihm schlecht geht, solange bis ich und der TA da ist!

Die 2 Wochen würden mir sehr gelegen kommen, ich wollte Pico nie aus diesem Stall nehmen, aber ich habe garkein gutes Gefühl bei der Sache, zumal man ja als Haltergemeinschaft jeder zusätzlich noch ne VErsicehrung braucht wenn wir die Pferde "täglich" rausführen und versorgen und so! Und die Besi wird es ni übernehmen..wir wissen ja jetzt leider nix!!WIr haben nix schriftliches und nix in der Hand..sie hat uns das nur gesagt in ner VErsammlung. Im Vertrag steht aber Änderung bedarf in jedem Fall der Schriftform!

ABer denke sie wird nix dagegen haben, sie will ja das wir gehen..hoffentlich! Yes
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Beitrag von Marlene Sa Jan 28 2012, 14:36

Man muss hier unterscheiden zwischen Mietvertrag und Pensionsvertrag.
Ein Mietvertrag ist nach § 573 BGB zu handhaben.
Ein Pensionsvertrag ist ein Dienstleistungsvertrag,
nämlich die Unterbringung , Pflege und Fütterung des Tieres.
Damit unterliegt er erstmal gar keiner Kündigungsfrist, wenn es im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist.
In einem Vertrag kann man so ziemlich alles regeln, was nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstösst. Wichtig ist nur dass er von allen Parteien unterzeichnet wird, sogenannte beidseitige Willenserklärung.
Bei einer Preiserhöhung oder jeder anderen Änderung wird ein neuer Vertrag wirksam, ist man nicht damit einverstanden haben beide Parteien das recht den Vertrag zu kündigen, innerhalb der Fristen die im Vertrag festgeschrieben sind. Sind keine drin gibt es auch keine. So ist ein zeitlich befristeter Vertrag fast gar nicht zu kündigen.
Für Dich Picco bedeutet dass, das Du nach bekannt werden der Vertragsänderung gekündigt werden musst oder selbst kündigst, ansonsten besteht der Vertrag weiter. Wenn Du früher aus dem Vertrag aussteigen willst, kannst Du das über einen Aufhebungsvertrag machen. Der Aufhebunsvertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden, und ein Datum angeben zu dem der Pensionsvertrag aufgehoben werden soll. Wink

Ach ja, nur zur Sicherheit. Diese Auskunft erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist keine Rechtsberatung lol Janein
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Beitrag von Gast Sa Jan 28 2012, 14:42

@ PICO: Ich bräuchte noch eine Info bzgl. der Begründung, WARUM Deine Stallbesi die Miete erhöht. Evtl. wegen veränderter Betriebskosten? Oder wurden bei Euch am Stall auch bauliche Änderungen deswegen vorgenommen?

Eins aber schon mal vorweg: Die Mietänderung muss auf jeden Fall schriftlich, dh in Textform, erfolgen. Einfach Miete erhöhen so "aus dem Bauch raus" und aufgrund "mündlicher Ankündigung" geht nicht! Je nachdem auf welcher Grundlage die Mieterhöhung basiert ( siehe oben ) besteht eine entsprechende Frist, ab WANN Du als Mieter diesen Betrag schuldig bist. Auch hast Du auf dieser Grundlage idR ein sog. "Sonderkündigungsrecht", das Du innerhalb eines bestimmten Zeitraums, nach ( schriftlichem! ) Zugang der Mietänderung geltend machen kannst ( idR 2 Monate ). Nimmst Du dieses außerordentliche Kündigungsrecht in Anspruch tritt die Mieterhöhung für Dich NICHT ein!

Was den erhöhten Betrag angeht, so ist die Erhöhung, wenn ich das richtig sehe, auf jeden Fall zu hoch und nicht rechtens. Wäre interessant zu wissen, ob es bei Dir in der Gegend einen "Mietspiegel" in Form einer Übersicht über andere, vergleichbare Ställe und deren Miethöhe gibt. Dann wäre das schon mal ein Anhaltspunkt für eine zulässige Mieterhöhung.

Bevor Du das nicht alles genau geklärt hast und Dir die Sache vor allem schriftlich hast zukommen lassen, würde ich keinen Cent mehr bezahlen!

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Beitrag von Gast Sa Jan 28 2012, 14:50

Nachtrag:

Ein Pensionsvertrag, bzw. ein Einstellungsvertrag für das Pferd, müsste, wenn ich jetzt nicht falsch liege, ein sog. "Mischvertrag" sein, dh er setzt sich zum einen aus Miet- und zum anderen aus Dienstvertrag zusammen. Bei solchen Verträgen wird idR immer das Recht als entsprechendes angewendet, welches dem Streitgegenstand am nächsten steht. Das wäre in diesem Fall, da es nicht um die Fütterung und Versorgung des Pferdes ( Dienstvertrag ), sondern um eine evtl. Kündigung bzgl. Mieterhöhung geht, der Mietvertrag, sein. Mithin sind die §§ 535 ff. BGB einschlägig.

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Beitrag von PICO2001 Sa Jan 28 2012, 14:55

@Javellin

Ich danke dir schonmal für die Mühe....ähm ja den wahren Grund kennen wir nicht wirklich. Sie sagte zwar sie kommt nicht ganz mit der Miete zurande aber mehr im Zusammenhang das sie jetzt schwanger ist und noch jemanden einstellen müsste zu der Halbtagskraft die sie jetzt schon hat, weil es fehlt ja dann ihre Arbeitskraft sozusagen!
Darum auch die 2 verschiedenen VArianten..so extrem hoch wenn man Vollpension will oder eben 260 wenn man am Wochenende und feiertags alles selber macht, denn eine Arbeiterin alleine kann ja nicht auch am Wochenende und Feiertagen arbeiten. Auch sie braucht mal frei!
So zumindest schätze ich den Zusammenhang ein.

Naja im Moment gilt es noch nicht, erst ab März oder April..aber es ist ja eine Betriebsformänderung, also es geht ja nicht nur um die Erhöhung der Miete sondern um die Haltungsform..auch versicherungstechnisch!

Naja in unserer Nähe kostet kein Stall soooo viel, ausgenommen ein Paar aber dann inklusive Solarium und Bewegungsprogramm und und...wir haben nicht mal ein Paar Stangen zum Stangentraining der sowas..gut den Pferden geht es blenden, wie im Umfeld kaum irgendwo, aber das ist entfernt jeglichen VErständnisses..und wie gesagt..die Gesundheitsfrage kann mir keiner genau versprechen!!!
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Beitrag von Marlene Sa Jan 28 2012, 14:56

@ Javellin
Ein Pensionsvertrag ist kein Mietvertrag.
Ein Mietvertrag regelt nur die Überlassung einer Mobilie oder Immobilie.
Bei einem Pensionsvertrag kommt die Pflege und Fütterung dazu.
Damit ist es aber in überwiegenden Teilen ein Dienstleistungsvertrag
und wird komplett als solcher gesehen. Daher muss bei einer Preiserhöhung von beiden Parteien ein neuer Vertrag geschlossen werden.
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Beitrag von Gast Sa Jan 28 2012, 15:19

Ich pflücke das mal kurz auseinander ( erhebe aber ebenfalls keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Zwinker ):

Marlene schrieb:Man muss hier unterscheiden zwischen Mietvertrag und Pensionsvertrag.
Ein Mietvertrag ist nach § 573 BGB zu handhaben.
Ein Pensionsvertrag ist ein Dienstleistungsvertrag,
nämlich die Unterbringung , Pflege und Fütterung des Tieres.

Siehe meinen vorherigen Beitrag.

Damit unterliegt er erstmal gar keiner Kündigungsfrist, wenn es im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist.

Für den Fall, dass ich einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abschließe, wie es bei einem Stall idR der Fall ist, kann "jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN kündigen", § 542 BGB. Gesetzliche Vorschriften beeinhalten natürlich auch Kündigungsfristen, womit diese natürlich auch eingehalten werden müssen. Etwas anderes gilt nur im Falle einer sog. "außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund", § 534. Was wichtige Gründe sind ist im 2. Absatz des § 534 geregelt. Solche dürften in PICOs Fall aber wohl nicht vorliegen.

In einem Vertrag kann man so ziemlich alles regeln, was nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstösst. Wichtig ist nur dass er von allen Parteien unterzeichnet wird, sogenannte beidseitige Willenserklärung.

Da auch der Mieter ein sog. "Verbraucher" iSd § 13 BGB ist, gelten für ihn die Schutzbestimmungen der §§ 305 ff. BGB. D.h. wenn die Vereinbarungen im Mietvertrag zu Lasten des Verbrauchers gehen, sind sie ungültig. So gesehen kann zwar alles vereinbart werden, aber bei Berufung des Mieters/Verbrauchers auf die entsprechenden Vorschriften ist der Vertrag unwirksam- zumindest in dem Bereich, der den Mieter in seinem Recht widerrechtlich beeinflusst.

Bei einer Preiserhöhung oder jeder anderen Änderung wird ein neuer Vertrag wirksam, ist man nicht damit einverstanden haben beide Parteien das recht den Vertrag zu kündigen, innerhalb der Fristen die im Vertrag festgeschrieben sind. Sind keine drin gibt es auch keine.


Siehe oben. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

So ist ein zeitlich befristeter Vertrag fast gar nicht zu kündigen.

Gem. § 542 II Nr. 1 grds. nur im Rahmen der außerordentlichen Kündigung in den gesetzlich zugelassenen Fristen. Wobei es um einen solchen Vertrag in PICOs Fall vermutlich eh nicht geht.

Für Dich Picco bedeutet dass, das Du nach bekannt werden der Vertragsänderung gekündigt werden musst oder selbst kündigst, ansonsten besteht der Vertrag weiter. Wenn Du früher aus dem Vertrag aussteigen willst, kannst Du das über einen Aufhebungsvertrag machen. Der Aufhebunsvertrag muss von beiden Parteien unterzeichnet werden, und ein Datum angeben zu dem der Pensionsvertrag aufgehoben werden soll.

Jain. Wenn PICO der Mieterhöhung nicht wiederspricht muss sie nach Ablauf einer bestimmten Widerspruchsfrist ( idR 3 Monate nach schriftlichem (!) Zugang der Mieterhöhungserklärung, entweder gem. § 558b oder 559b Abs. 2 BGB ) den erhöhten Betrag bezahlen.

Allerdings braucht sie keinen Aufhebungsvertrag um aus dem Mietverhältnis auszusteigen. Es genügt, wie weiter oben von mir geschrieben, dass sie ihr Sonderkündigungsrecht gem. § 561 BGB - sofern alles Voraussetzungen dahin gehend vorliegen, die in einem solchen Fall aber wohl nicht zu hoch sein dürften - in Anspruch nimmt, wonach die Kündigung in Schriftform, unter Beachtung der Kündigungsfristen, ausreicht.

@ PICO: Lass Dich auf KEINEN Fall über den Tisch ziehen! Zwinker Für mich klingt die Mieterhöhung sehr willkürlich und ohne entsprechende ( rechtliche ) Grundlage.

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Beitrag von Gast Sa Jan 28 2012, 15:21

Marlene schrieb:@ Javellin
Ein Pensionsvertrag ist kein Mietvertrag.
Ein Mietvertrag regelt nur die Überlassung einer Mobilie oder Immobilie.
Bei einem Pensionsvertrag kommt die Pflege und Fütterung dazu.
Damit ist es aber in überwiegenden Teilen ein Dienstleistungsvertrag
und wird komplett als solcher gesehen. Daher muss bei einer Preiserhöhung von beiden Parteien ein neuer Vertrag geschlossen werden.

Bevor ich jetzt hier tatsächlich etwas Falsches behaupte Zwinker , hast Du eine Quelle für mich in der das so geregelt ist? Würde das mal gerne nachlesen! Kann im Hinblick auf mein Studium ja nur nützlich sein! Wink

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Kündigungsfrist nach Mieterhöhunng Empty Re: Kündigungsfrist nach Mieterhöhunng

Beitrag von Gast Sa Jan 28 2012, 15:23

PICO2001 schrieb:@Javellin

Ich danke dir schonmal für die Mühe....ähm ja den wahren Grund kennen wir nicht wirklich. Sie sagte zwar sie kommt nicht ganz mit der Miete zurande aber mehr im Zusammenhang das sie jetzt schwanger ist und noch jemanden einstellen müsste zu der Halbtagskraft die sie jetzt schon hat, weil es fehlt ja dann ihre Arbeitskraft sozusagen!
Darum auch die 2 verschiedenen VArianten..so extrem hoch wenn man Vollpension will oder eben 260 wenn man am Wochenende und feiertags alles selber macht, denn eine Arbeiterin alleine kann ja nicht auch am Wochenende und Feiertagen arbeiten. Auch sie braucht mal frei!
So zumindest schätze ich den Zusammenhang ein.

Also, vollkommen egal was das nun genau für eine Vertragsform ist, die Argumentation der Stall-Besi ist auf keinen Fall wasserdicht! Kann gut sein, dass Stallbetreiber mit so einer Willkür gemeinhin durch kommen, weil keiner sich traut zu wiedersprechen, aber rechtens ist das mit Sicherheit nicht.

Denn die Verbraucherschutzlinien und die §§ 305 ff. BGB gelten auf jeden Fall auch für Dienstverträge!

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Beitrag von Gast Sa Jan 28 2012, 15:55

Seit der Mietrechtsreformgesetz gelten die §§ 535 bis 548 BGB jedenfalls, unabhängig von der Art der gemieteten Sache ( also, Wohnraum oder nicht ), für alle Arten von Mietverhältnissen.


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Beitrag von Gast Sa Jan 28 2012, 15:59

Gerade gefunden:

http://www.reiterrevue.de/r30/vc_content/bilder/firma442/pferdeeinstellungsvertrag.pdf

Darin wird der Pferdebesitzer als "Mieter" bezeichnet!

"In § 2 können Leistungen vereinbarungsgemäß gestrichen oder hinzu gesetzt werden."

Also sprich, die gesamte Versorgung rund ums Pferd wie ausmisten, füttern etc.

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Beitrag von Marlene Sa Jan 28 2012, 20:08

@ Javellin
Als angehende Juristin weisst Du ja:
Recht haben, Recht sprechen und Recht bekommen sind sehr Unterschiedliche Dinge. lol

Unter www.frag-einen-anwalt.de » Generelle Themen » Kündigung Pferdeeinstellungsvertrag findet man diese Auskunft:

"Ein Pferdeeinstellvertrag wird ... von der Rechtsprechung als Verwahrungsvertrag gemäß § 688 BGB eingestuft, wenn wie in Ihrem Fall neben dem Zurverfügungstellen der Unterstellmöglichkeit auch darüber hinausgehende Obhutspflichten (Rund-Um-Versorgung) vom Aufnehmenden geschuldet werden (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 04.01.2011 - 12 U 91/10; AG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2004 - 27 C 9755/03). Ein solcher Verwahrungsvertrag kann dem Gesetz nach jederzeit vom Hinterleger (=Ihnen) gekündigt werden, auch wenn für die Aufbewahrung eine Zeit bestimmt ist, siehe § 695 BGB. Handelt es sich um einen von Ihrem Vertragspartner einseitig vorformulierten Vertrag, ist die vereinbarte Kündigungsfrist daher wegen eines Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (AG Lehrte, Urteil vom 11.05.2010 - 9 C 857/09). Lediglich wenn die Kündigungsfrist individuell zwischen Ihnen und dem Verwahrer ausgehandelt wurde (also der Vertrag nicht einseitig vom Verwahrer gestellt wurde), könnte diese wirksam sein. Aber selbst in diesem Fall dürfte Ihnen aufgrund der einseitigen Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zustehen.

Sie können den Vertrag daher jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen."

von Rechtsanwalt Jan Wilking
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Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht

Es kommt also darauf an ob man einen reinen Mietvertrag oder ein Dienstleistungs- bzw. Verwahrvertrag hat, und wie der Richter dies bei einem Verfahren sieht.
Bei einem Verwahrvertrag hat der Vermieter auch kein Rückbehaltungsrecht der eingestellten Dinge, wie Sattel oder Pferd. Bei einem Mietvertrag schon. Wissen auch die meisten nicht.

Bei Picco würde ich erst mal das Gespräch mit dem SB suchen um zu klären wie man verfahren kann. Denn; wo kein Kläger, da kein Richter. Daher halte ich, um rechtlich abgesichert zu sein und nicht gleich große Wellen zu schlagen, einen Aufhebungsvertrag, bzw eine ordnungsgemäße Kündigung für die beste Variante. Wink
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Beitrag von Gast Sa Jan 28 2012, 21:22

@ Marlene: Stimmt. Hab vorhin auch nochmal gegoogelt und gesehen, dass die Rechtssprechungen bzgl. der Vertragsart teilweise sehr auseinander gehen. Rolling Eyes Aber da PICO ja einen schriftlichen Vertrag hat, müsste daraus doch zu entnehmen sein, um was es sich bei ihr handelt.

@ PICO: Kannst Du uns nicht noch ein paar Hinweise geben? Zwinker

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Beitrag von PICO2001 So Jan 29 2012, 00:39

Ja wir haben uns jetzt so geeinigt, das ich bis Ende März bleibe, ab April gilt die Erhöhung! Der andere Stallbesi hat zugesagt, die Box solange frei zu halten was ich sehr nett finde Yes ..weil ich sag mal so, auch wenn ich jetzt drauß poche, will ich ja ni direkt im Streit gehen und da ich in so einer Situation ja wie es aussieht es viele rechtliche Auslegungen der Veträge gibt, will ich da auch nicht unbedingt auf irgendwas pochen, wo es dann doch ni so ist und ich will ja wie gesagt keinen Stress!

Allerdings ist es dosch schlimm, dass es so gesehen wohl kein richtig gehendes Gesetz gibt irgendwie! Denn auch Pferdeeinstellverträge sind sehr individuelle zu gestalten..ich hatte bis dato 4 Ställe, 4 verschiedene Verträge..die Unterpunkte sind ja alle pi x daum die gleichen, aber jeder Besi macht hier was dazu und da und dort und sowiso! ISt ja schön das es Individualität gibt und ich unterstütze das, da unsere Pferde dies auch sind, aber das macht natürlich den rein rechtlichen Faktor, wenn man ihn braucht, schwer einzuschätzen!!
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Kündigungsfrist nach Mieterhöhunng Empty Re: Kündigungsfrist nach Mieterhöhunng

Beitrag von Marlene So Jan 29 2012, 11:51

@ Picco

Freut mich das ihr euch einigen konntet. Es ist immer besser in Ruhe und Frieden zu gehen, denn man sieht sich meistens zweimal im Leben.

@ Javellin

Die Rechtssprechung ist geprägt von dem jeweiligen Richter.
Durchgesetzt hat sich aber die Meinung das ein Pensionsvertrag also Box-/Platzmiete und Betreuung/Fütterung immer ein Verwahrvertrag ist.
Nachteile für den SB sind
kein Rückbehaltungsrecht bei Schulden des Einstellers
keine gesetzlichen Kündigungsfristen, mögliche fristlose Kündigung
19% MwSt auf die gesamte Pension
Vorteile könnte sein
fristlose Kündigung möglich

Wir haben daher eine etwas ungewöhnliche Form des Einstellervertrages gewählt.
Es gibt einen Mietvertrag für die Box-,Weideplatz
einen Futterliefervertrag und einen Betreuungsvertrag
Damit entfällt auf die Miete 0%MwSt beim Futter sind es 7% und nur die Betreuung wird mit 19% versteuert.
Wichtig ist dabei aber dass, die Betreuung durch eine dritte Person durchgeführt wird, sonst macht das Finanzamt nicht mit.
Bei einer Pension von insgesamt 200€ macht das pro Pferd ca 20€ im Monat an Ersparniss. Yeah
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Kündigungsfrist nach Mieterhöhunng Empty Re: Kündigungsfrist nach Mieterhöhunng

Beitrag von Gast So Jan 29 2012, 11:58

@ Marlene: Wobei ich persönlich ja finde, dass der "Verwahrungsvertrag" so gar nicht passt... scratch Wenn ich das entscheiden müsste, würde ich auf jeden Fall den "Mischvertrag" favorisieren. Also eine Kombi aus "Dienst-, Miet- und ggf. noch Verwahrungsvertrag". Diese Mischverträge sind für die Rechtsanwendung, meiner Meinung nach, auch am felxibelsten auf die jeweilige Situation anzupassen.

Also, wenn der Stallbetreiber nicht füttert, dann nehme ich die Vorschriften aus dem Dienstvertrag, wenn der Stall "verlottert", dann die aus dem Mietvertrag. Dann habe ich immer jeweils das passende.

Wie auch immer. Eine einheitliche Rechtssprechung wäre da schon mal wünschenswert...

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Kündigungsfrist nach Mieterhöhunng Empty Re: Kündigungsfrist nach Mieterhöhunng

Beitrag von Gast So Jan 29 2012, 12:00

MarleneNachteile für den SB sind
kein Rückbehaltungsrecht bei Schulden des Einstellers
keine gesetzlichen Kündigungsfristen, mögliche fristlose Kündigung

Stimmt. Da hat der "Verwahrer" Pech. Als "Vermieter" hätte er ein Vermieterpfandrecht. Zwinker

Aber so, wie Ihr das geregelt habt, klingt das für mich nachvollziehbar! Yes

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